Dubai Firmengründung, VAE, Vereinigte arabische Emirate, Nahost, VAE Freihandelszonen, Offshore Gesellschaft VAE, RAK | ||||||
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Firmengründung Dubai -Vereinigte
arabische Emirate (VAE)
Firmengründung Dubai/VAE: Wann nicht geeignet und Alternativen ? Sollen die Steuervorteile des Standortes VAE realisiert werden, muss eine Betriebsstätte analog 5 DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) in den VAE installiert werden. In Frage kommt eine Dubai- oder Abu Dhabi LLC (ähnlich der Deutschen GmbH) oder eine eigenständige Rechtspersönlichkeit in einer VAE-Freehandelszone (z.B. RAK). Beachten Sie bitte, dass in den VAE Treuhand-Verhältnisse auf der Direktorenebene nicht möglich sind (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte). Mithin müsste der Mandant –oder ein Beauftragter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE verlagern und selbst als Direktor der Gesellschaft auftreten. Sofern keine Tagesentscheidungen zu treffen sind: Der nicht in den VAE-Ansässige Direktor weist nach, dass er sich zum Zeitpunkt der notwendigen Leitungsaufgaben in den VAE aufhält, um diese Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte VAE wahrzunehmen. Davon abweichend: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate in den VAE, löst immer eine Betriebsstätte in den VAE aus, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung. Ergänzend ist das gesamte Rechtssystem der VAE auf „die ordnungsgemäße Firmengründung mit Substanz“ ausgelegt. So ist ein reines Registered Office nicht erlaubt. Daher bieten die meisten Freihandelszonen- insbesondere RAK- auch Komplett-Lösungen an: Firmengründung, Lizenz, Büro und Visa-Paket. Vor der Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit muss eine Erlaubnis/Lizenz erwirkt werden. Für eine Firmengründung Dubai/VAE sind immer erforderlich: Firmengründung+Lizenz (Erlaubnis)+Visa+ordentlicher Geschäftssitz. Von oben abweichend, bieten die meisten Freihandelszonen ergänzend die Installation einer VAE-Offshore-Gesellschaft (exempt. Company) an. Steuerrechtlich also vergleichbar z.B. mit einer Firmengründung auf den Seychellen. Eine solche Offshore Gesellschaft darf keine Geschäfte in den VAE tätigen, allerdings Immobilien in den VAE erwerben. Die Stellung eines Treuhand-Direktors ist möglich. Zusammenfassend kann man ausführen, dass eine Firmengründung in den VAE „als reines Steuermodell“ nicht geeignet ist. Es ist- schon aufgrund des innerstaatlichen Rechts der VAE- „Substanz-Escape“ erforderlich. Alternativen zur Firmengründung Dubai /VAE für EU-Ansässige Für EU-Ansässige eignet sich insbesondere eine Firmengründung in der EU: Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, sofern ausreichend Substanz-Escape im EU-Ausland. Die EU-Niederlassungsfreiheit erlaubt sogar die gezielte Ausnutzung des Steuergefälles durch Gründung von EU-Auslandsgesellschaften (EuGH-Entscheidung Cadburry Schweppes). Niedrigsteuerländer in der EU sind: Madeira und die kanarische Sonderzone ZEC (5% Steuern, jedoch mit Auflagen hinsichtlich Mitarbeiter und Investitionen), Bulgarien (10%), Zypern und Irland (12,5%) oder Malta mit dem Malta Holding-Modell (5% Steuern). Die Slowakei und Tschechien besteuern Unternehmen mit 19%. GGF. kommt noch Liechtenstein (EWR) mit 12,5% Körperschaftssteuer in Frage. Alternativen zur Firmengründung Dubai /VAE nicht EU Nachfolgend eine Auswahl von Ländern, die z.B. mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterhalten und Niedrigsteuerländer sind: Dieses sind zentral:
Firmengründung Nahost: Bahrain, Katar, Oman |
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